Zulassungsverfahren
An der HafenCity Universit?t werden die Studienpl?tze für die Master Studienprogramme nach folgenden Quoten vergeben.
1. Nachteilsausgleiche
- ?von der festgelegten Zulassungszahl sind die Bewerber/innen nach § 8 AZO vorweg abzuziehen
2. Vorabquote
- 10 % H?rtequote (für Personen, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine au?ergew?hnliche H?rte bedeuten würde)
- 2 % Spitzensportlerquote (für Sportler/innen, die einem auf Bundesebene gebildeten A, B, C oder D/C Kader eines Spitzenfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine vom Olympiastützpunkt 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网/Schleswig-Holstein (OSP) betreute Sportart angeh?ren und aus diesem Grund an 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 als Studienort gebunden sind)
3. Hauptquoten
Die nach Abzug der Vorabquote für F?lle au?ergew?hnlicher H?rte verbleibenden Studienpl?tze werden wie folgt vergeben:
- 90 % Leistungsquote (nach dem Grad der Eignung und Motivation gem?? der besonderen Zulassungsordnung? der jeweiligen Masterstudieng?nge)
- 10 % Wartezeitquote?(nach der Zahl der seit dem Erwerb der Zugangsberechtigung für das Masterstudium vergangenen Halbjahre)
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Bildung der Rangliste nach Leistung und Motivation
Liegen im Falle einer Zulassungsbeschr?nkung 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 zugangsberechtigte Bewerbungen als Studienpl?tze vor, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt und die Studienpl?tze werden nach einer Rangliste verteilt.?Zur Zeit sind alle Master Studienprogramme au?er Geod?sie und Geoinformatik?an der HafenCity Universit?t 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 zulassungsbeschr?nkt.
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Um am Auswahlverfahren teilnehmen zu k?nnen, muss eine Mindestpunktzahl von 35 erreicht werden (§ 3 Abs. 5 BZO Masterstudienprogramm Architektur). Die Vergabe der Punkte erfolgt nach den folgenden Auswahlkriterien:
1. ECTS-Bewertung (maximale Punktzahl 30) und absolute Note (maximale Punktzahl 20) des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl 50):
a) ECTS-Bewertung:
????????????????? A (30 Punkte); B (20 Punkte); C (10 Punkte) D und E (0 Punkte)
Wurde noch kein Abschluss mit ECTS-Bewertung erlangt, liegt aber eine gültige ECTS-Einstufungstabelle der betreffenden Hochschule für den jeweiligen Absolventenjahrgang vor, werden für das Ergebnis der bisherigen Studienleistungen gem?? dieser Einstufungstabelle wie folgt Punkte vergeben:
??????????????????????? für die besten 10 %:?????????????? 30 Punkte
??????????????????????? für die folgenden 25 %:????????? 20 Punkte
??????????????????????? für die folgenden 30 %:????????? 10 Punkte
??????????????????????? für die letzten 35 %:????????????? ? 0 Punkte
Kann nachweislich durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der ausstellenden Hochschule keine ECTS-Bewertung oder eine gültige ECTS-Einstufungstabelle vorgelegt werden, wird die Einstufung gem?? der vom Wissenschaftsrat 2012 erhobenen Durchschnittswerte und Standardabweichungen für die Studieng?nge der jeweiligen Hochschule (Prüfungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010: Arbeitsbericht, 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 2012) vorgenommen. Falls die ausstellende Hochschule nicht vom Wissenschaftsrat gelistet ist, wird die Einstufung gem?? des Durchschnittswertes und der durchschnittlichen Standardabweichung aller deutschen Hochschulen vorgenommen.
Liegt weder eine ECTS-Bewertung oder gültige ECTS-Einstufungstabelle, noch eine Bescheinigung der ausstellenden Hochschule vor, dass keines von beiden beigebracht werden kann, erh?lt die Bewerberin bzw. der Bewerber 0 Punkte. Bei Abschlüssen?aus Nicht-EU-Staaten kann die Bescheinigung durch eine?Glaubhaftmachung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ersetzt werden.
b) Absolute Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen:
1,0 (20); 1,1 (19); 1,2 (18), 1,3 (17); 1,4 (16); 1,5 (15); 1,6 (14); 1,7 (13); 1,8 (12); 1,9 (11); 2,0 (10); 2,1 (9); 2,2 (8); 2,3 (7); 2,4 (6); 2,5 (5); 2,6 (4); 2,7 (3); 2,8 (2); 2,9 (1); > 3,0 (0)
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Sie k?nnen Ihre Chancen auf einen Studienplatz erh?hen, wenn Sie folgende Dokumente Ihrer Bewerbung beifügen.
2. Nachweis über fachspezifische berufspraktische Zeiten nach Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, die mindestens einer sechsmonatigen Vollzeitbesch?ftigung (35 Wochenstunden) entsprechen (15 Punkte)
3. Vorlage einer Projektarbeit oder 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网erer repr?sentativer Projektarbeiten in Form einer Mappe (Portfolio) im Format bis maximal DIN A3, begrenzt auf maximal 15 Seiten, aus der die F?higkeiten zum Entwerfen, Konstruieren und Realisieren von Vorhaben in Architektur oder St?dtebau ersichtlich sein sollen. Die Bewertung der eingereichten Mappen erfolgt in folgenden Bewertungsstufen (maximale Punktzahl: 40):
- sehr gute F?higkeiten (40)
- überdurchschnittliche F?higkeiten (30)
- durchschnittliche F?higkeiten (20)
- unterdurchschnittliche F?higkeiten (10)?
- F?higkeiten nicht nachgewiesen (0)
Bei Punktgleichheit 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网erer Bewerber*innen entscheidet das Los über den Rangplatz.
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Die Rangliste nach Leistung und Motivation für das Masterstudienprogramm Bauingenieurwesen wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Ma?gabe der nachfolgenden Regelungen:
1. ECTS-Bewertung (maximale Punktzahl 30) und absolute Note (maximale Punktzahl 20) des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl 50):
a) ECTS-Bewertung:
????????????????? A (30 Punkte); B (20 Punkte); C (10 Punkte) D und E (0 Punkte)
Wurde noch kein Abschluss mit ECTS-Bewertung erlangt, liegt aber eine gültige ECTS-Einstufungstabelle der betreffenden Hochschule für den jeweiligen Absolventenjahrgang vor, werden für das Ergebnis der bisherigen Studienleistungen gem?? dieser Einstufungstabelle wie folgt Punkte vergeben:
??????????????????????? für die besten 10 %:?????????????? 30 Punkte
??????????????????????? für die folgenden 25 %:????????? 20 Punkte
??????????????????????? für die folgenden 30 %:????????? 10 Punkte
??????????????????????? für die letzten 35 %:?????????????? 0 Punkte
Kann nachweislich durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der ausstellenden Hochschule keine ECTS-Bewertung oder eine gültige ECTS-Einstufungstabelle vorgelegt werden, wird die Einstufung gem?? der vom Wissenschaftsrat 2012 erhobenen Durchschnittswerte und Standardabweichungen für die Studieng?nge der jeweiligen Hochschule (Prüfungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010: Arbeitsbericht, 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 2012) vorgenommen. Falls die ausstellende Hochschule nicht vom Wissenschaftsrat gelistet ist, wird die Einstufung gem?? des Durchschnittswertes und der durchschnittlichen Standardabweichung aller deutschen Hochschulen vorgenommen.
Liegt weder eine ECTS-Bewertung oder gültige ECTS-Einstufungstabelle, noch eine Bescheinigung der ausstellenden Hochschule vor, dass keines von beiden beigebracht werden kann, erh?lt die Bewerberin bzw. der Bewerber 0 Punkte. Bei Abschlüssen?aus Nicht-EU-Staaten?kann die Bescheinigung durch eine Glaubhaftmachung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ersetzt werden.
b) Absolute Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen:
1,0 (20); 1,1 (19); 1,2 (18), 1,3 (17); 1,4 (16); 1,5 (15); 1,6 (14); 1,7 (13); 1,8 (12); 1,9 (11); 2,0 (10); 2,1 (9); 2,2 (8); 2,3 (7); 2,4 (6); 2,5 (5); 2,6 (4); 2,7 (3); 2,8 (2); 2,9 (1); > 3,0 (0)
Sie k?nnen Ihre Chancen auf einen Studienplatz erh?hen, wenn Sie folgende Dokumente Ihrer Bewerbung beifügen.
2. Bewertung einer beruflichen T?tigkeit als Bauingenieur mit mindestens einer sechsmonatigen Vollzeitbesch?ftigung (35 Wochenstunden) entspricht: (15 Punkte)
Bei Punktgleichheit 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网erer Bewerber/innen entscheidet über den Rangplatz das Los.
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Die Rangliste nach Leistung und Motivation für das Masterstudienprogramm REAP wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Ma?gabe der nachfolgenden Regelungen:
1.?Die?Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl 50):
1,0 (50); 1,1 (47,5); 1,2 (45), 1,3 (42,5); 1,4 (40); 1,5 (37,5); 1,6 (35); 1,7 (32,5); 1,8 (30); 1,9 (27,5); 2,0 (25); 2,1 (22,5); 2,2 (20); 2,3 (17,5); 2,4 (15); 2,5 (12,5); 2,6 (10); 2,7 (7,5); 2,8 (5); 2,9 (2,5); > 3,0 (0)
2.??Bewertung der besonderen Vorbildung im Rahmen des eingereichten Abschlusses für die Themenfelder von REAP durch Vorlage einer eigenst?ndigen Zusammenstellung der relevanten Module und Lehrveranstaltungen des Erststudiums durch die Bewerberin oder den Bewerber (maximale Punktzahl: 10):
- Abschluss oder Vertiefungsrichtung treffen Themenfelder von REAP in hervorragender Weise (10)
- Abschluss oder Vertiefungsrichtung treffen Themenfelder von REAP in besonderer Weise (5)
- Abschluss oder Vertiefungsrichtung treffen Themenfelder von REAP (0)
3.? Bewertung der Arbeitserfahrung unter besonderer Berücksichtigung der Relevanz für die Themenfelder des Studiengangs REAP (maximale Punktzahl: 30):
- fachspezifische berufspraktische T?tigkeit über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten (30)
- fachspezifische berufspraktische T?tigkeit über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten bis zu 24 Monaten (15)
- fachspezifische berufspraktische Zeiten w?hrend oder nach dem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, die mindestens einer sechmonatigen Vollzeitbesch?ftigung (35 Wochenstunden) entsprechen (0)
Sie k?nnen Ihre Chancen auf einen Studienplatz erh?hen, wenn Sie folgende Dokumente Ihrer Bewerbung beifügen.
4.? Bewertung der fachspezifischen Motivation zur Aufnahme des REAP-Studiums an der HCU anhand eines von den Studienbewerbern einzureichenden einseitigen Schreibens (maximale Punktzahl: 10):
- Angaben zu konkreten Zielen oder Forschungsinteressen (10)
- allgemeine Angaben zu Zielen (5)
- Schreiben nicht vorhanden oder keine Angaben und Ziele erkennbar (0)
Bei Punktgleichheit 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网erer Bewerber/innen entscheidet über den Rangplatz das Los.
Die Rangliste nach Leistung und Motivation für das Masterstudienprogramm Stadtplanung wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Ma?gabe der nachfolgenden Regelungen:
1. ECTS-Bewertung (maximale Punktzahl 30) und absolute Note (maximale Punktzahl 20) des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl 50):
a) ECTS-Bewertung:
????????????????? A (30 Punkte); B (20 Punkte); C (10 Punkte) D und E (0 Punkte)
Wurde noch kein Abschluss mit ECTS-Bewertung erlangt, liegt aber eine gültige ECTS-Einstufungstabelle der betreffenden Hochschule für den jeweiligen Absolventenjahrgang vor, werden für das Ergebnis der bisherigen Studienleistungen gem?? dieser Einstufungstabelle wie folgt Punkte vergeben:
??????????????????????? für die besten 10 %:?????????????? 30 Punkte
??????????????????????? für die folgenden 25 %:????????? 20 Punkte
??????????????????????? für die folgenden 30 %:????????? 10 Punkte
??????????????????????? für die letzten 35 %:?????????????? 0 Punkte
Kann nachweislich durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der ausstellenden Hochschule keine ECTS-Bewertung oder eine gültige ECTS-Einstufungstabelle vorgelegt werden, wird die Einstufung gem?? der vom Wissenschaftsrat 2012 erhobenen Durchschnittswerte und Standardabweichungen für die Studieng?nge der jeweiligen Hochschule (Prüfungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010: Arbeitsbericht, 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 2012) vorgenommen. Falls die ausstellende Hochschule nicht vom Wissenschaftsrat gelistet ist, wird die Einstufung gem?? des Durchschnittswertes und der durchschnittlichen Standardabweichung aller deutschen Hochschulen vorgenommen.
Liegt weder eine ECTS-Bewertung oder gültige ECTS-Einstufungstabelle, noch eine Bescheinigung der ausstellenden Hochschule vor, dass keines von beiden beigebracht werden kann, erh?lt die Bewerberin bzw. der Bewerber 0 Punkte. Bei Abschlüssen?aus Nicht-EU-Staaten?kann die Bescheinigung durch eine Glaubhaftmachung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ersetzt werden.
b) Absolute Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen:
1,0 (20); 1,1 (19); 1,2 (18), 1,3 (17); 1,4 (16); 1,5 (15); 1,6 (14); 1,7 (13); 1,8 (12); 1,9 (11); 2,0 (10); 2,1 (9); 2,2 (8); 2,3 (7); 2,4 (6); 2,5 (5); 2,6 (4); 2,7 (3); 2,8 (2); 2,9 (1); > 3,0 (0)
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Sie k?nnen Ihre Chancen auf einen Studienplatz erh?hen, wenn Sie folgende Dokumente Ihrer Bewerbung beifügen.
3. Nachweis über fachspezifische berufspraktische Zeiten (maximale Punktzahl: 12),
- die mindestens zw?lf Monaten Vollzeitbesch?ftigung (35 Wochenstunden) nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses entsprechen (12 Punkte) oder
- die mindestens sechs Monaten Vollzeitbesch?ftigung (35 Wochenstunden) nach Erwerb des ersten Hochschulabschlusses entsprechen (6 Punkte) oder
- ein fachspezifisches Praktikum vor oder w?hrend des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums, das einer Vollzeitbesch?ftigung (35 Wochenstunden) von mindestens drei Monaten entspricht (3 Punkte) oder
- eine Berufsausbildung in einem der einschl?gigen Berufsfelder (3 Punkte).
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Bei Punktgleichheit 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网erer Bewerber/innen entscheidet über den Rangplatz das Los.
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Die Rangliste nach Leistung und Motivation für das Masterstudienprogramm Urban Design wird gebildet durch die Vergabe von Punkten nach Ma?gabe der nachfolgenden Regelungen:
1. ECTS-Bewertung (maximale Punktzahl 30) und absolute Note (maximale Punktzahl 20) des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen (maximale Punktzahl 50):
a) ECTS-Bewertung:
????????????????? A (30 Punkte); B (20 Punkte); C (10 Punkte) D und E (0 Punkte)
Wurde noch kein Abschluss mit ECTS-Bewertung erlangt, liegt aber eine gültige ECTS-Einstufungstabelle der betreffenden Hochschule für den jeweiligen Absolventenjahrgang vor, werden für das Ergebnis der bisherigen Studienleistungen gem?? dieser Einstufungstabelle wie folgt Punkte vergeben:
??????????????????????? für die besten 10 %:?????????????? 30 Punkte
??????????????????????? für die folgenden 25 %:????????? 20 Punkte
??????????????????????? für die folgenden 30 %:????????? 10 Punkte
??????????????????????? für die letzten 35 %:?????????????? 0 Punkte
Kann nachweislich durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der ausstellenden Hochschule keine ECTS-Bewertung oder eine gültige ECTS-Einstufungstabelle vorgelegt werden, wird die Einstufung gem?? der vom Wissenschaftsrat 2012 erhobenen Durchschnittswerte und Standardabweichungen für die Studieng?nge der jeweiligen Hochschule (Prüfungsnoten an Hochschulen im Prüfungsjahr 2010: Arbeitsbericht, 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 2012) vorgenommen. Falls die ausstellende Hochschule nicht vom Wissenschaftsrat gelistet ist, wird die Einstufung gem?? des Durchschnittswertes und der durchschnittlichen Standardabweichung aller deutschen Hochschulen vorgenommen.
Liegt weder eine ECTS-Bewertung oder gültige ECTS-Einstufungstabelle, noch eine Bescheinigung der ausstellenden Hochschule vor, dass keines von beiden beigebracht werden kann, erh?lt die Bewerberin bzw. der Bewerber 0 Punkte. Bei Abschlüssen aus Nicht-EU-Staaten kann die Bescheinigung durch eine Glaubhaftmachung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ersetzt werden.
b) Absolute Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder der bisherigen Studienleistungen:
1,0 (20); 1,1 (19); 1,2 (18), 1,3 (17); 1,4 (16); 1,5 (15); 1,6 (14); 1,7 (13); 1,8 (12); 1,9 (11); 2,0 (10); 2,1 (9); 2,2 (8); 2,3 (7); 2,4 (6); 2,5 (5); 2,6 (4); 2,7 (3); 2,8 (2); 2,9 (1); > 3,0 (0)
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Sie k?nnen Ihre Chancen auf einen Studienplatz erh?hen, wenn Sie folgende Dokumente Ihrer Bewerbung beifügen.
2.?Motivationsschreiben (Letter of Intent) mit der Begründung für die Wahl des Studiengangs und einer Beschreibung des angestrebten beruflichen T?tigkeitsfeldes. Das Motivationsschreiben sollte insbesondere Aufschluss geben über die fachliche Motivation und die Beweggründe Urban Design zu studieren und aufgrund welcher F?higkeiten, Fertigkeiten und Interessen sich die Bewerberin oder der Bewerber besonders geeignet für den Studiengang h?lt. Der Umfang des Motivationsschreibens soll eine DIN A4 Seite nicht überschreiten. Bewertung des Motivationsschreibens (maximale Punktzahl: 16):
- fachliche Motivation: a = (4), b = (2), c = (0)
- F?higkeiten, Fertigkeiten, Interessen: a = (4), b = (2), c = (0)
- angestrebtes berufliches T?tigkeitsfeld: a = (4), b = (2), c = (0)
- Schlüssigkeit der Begründung: a = (4), b = (2), c = (0)
Die Bewertung erfolgt nach folgenden System: a = hervorragend geeignet, b = geeignet, c = nicht geeignet.
3. Arbeitsproben, aus denen die Eignung für den gew?hlten Studiengang hinsichtlich der notwendigen Fertig- und F?higkeiten ersichtlich ist. Es sollen zwischen drei und fünf Arbeitsproben eingereicht werden. Den vorgelegten Arbeitsproben ist eine Erkl?rung über die Eigenleistung beizufügen. Bewertung der Arbeitsproben (maximale Punktzahl: 30):
- konzeptioneller Ansatz: a = (10), b = (6), c = (0)
- gestalterische oder alternativ wissenschaftliche Kompetenz: a = (10), b = (6), c = (0)
- Vermittlungsleistung (Darstellungstechniken und Kommunikation): a = (10), b = (6), c = (0)
Die Bewertung erfolgt nach folgenden System: a = hervorragend geeignet, b = geeignet, c = nicht geeignet.
4. fachliche Qualifikationen wie einschl?gige Berufsausbildungen oder praktische T?tigkeiten in Form von au?erschulischem oder au?eruniversit?rem Engagement, einschl?gige Praktikum, abgeschlossener Berufsausbildung oder bisheriger, für den Studiengang einschl?giger Berufsausübung (auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung), aufgeführt in Form eines tabellarischen Lebenslaufes mit den entsprechenden Nachweisen der Fertig- und F?higkeiten, sofern sie über die Eignung für den gew?hlten Studiengang besonderen Aufschluss geben k?nnen. Bewertung fachlicher Qualifikationen (maximale Punktzahl: 32):
- abgeschlossene Berufsausbildung: (12)
- einschl?gige fachspezifische Berufserfahrung nach erstem Studienabschluss die mindestens einer sechsmonatigen Vollzeitbesch?ftigung (35 Wochenstunden) entspricht (20) oder
- sonstige studienrelevante T?tigkeiten oder Praktika die mindestens einer dreimonatigen Vollzeitbesch?ftigung (35 Wochenstunden) entsprechen: (12)
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5. Soft Skills als weitere studienerfolgsrelevante Kenntnisse und F?higkeiten. Bewertung der Soft Skills (maximale Punktzahl: 11):
- besondere Sprachenkompetenz: (2)
- interkulturelle Kompetenz (z.B. Auslandsaufenthalte w?hrend des Studiums oder berufliche T?tigkeiten, Praktika im Ausland): (3)
- interdisziplin?re Kompetenz (Erfahrungen in disziplinübergreifenden Arbeitsweisen): (3)
- soziale Kompetenz (ehrenamtliche T?tigkeit in Initiativen, Verb?nden und Vereinen etc.): (3)
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Bei Punktgleichheit 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网erer Bewerber/innen entscheidet über den Rangplatz das Los.
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Bildung der Rangliste nach Wartezeit
Auf der Warteliste entscheidet die Anzahl der Wartehalbjahre, die seit dem ersten berufsqualifizierten Hochschulabschluss verstrichen sind. Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Hochschulabschlussdatum, man darf allerdings w?hrenddessen an keiner deutschen oder ausl?ndischen Hochschule eingeschrieben sein (Studienzeiten sind keine Wartezeiten). Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los.
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